Entscheide zu § 317 PBG
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- VGer ZH VB.2023.00590Zivilrechtliche Dienstbarkeiten sind im Baubewilligungsverfahren nur zu prüfen, wenn sie baupolizeilich relevant sind; privatrechtliche Einwände von Nachbarn bleiben dem Zivilrechtsweg vorbehalten. Gemeinden können die Baumassenziffer auf mehrere Gebäudekategorien aufteilen und die zulässigen Massen addieren.
- VGer ZH VB.2020.00419In der Kernzone erhöhen Einordnungsvorschriften die Anforderungen an Abgrabungen im Bereich von Strassenbaulinien und angrenzenden Denkmalobjekten; die Erschliessung hat die öffentlichen Abstandsvorschriften (§ 265 Abs. 1 PBG) einzuhalten, und Konfliktlösungen nach § 317 PBG setzen das Vorliegen einer Bauwidrigkeit voraus.
- VGer ZH VB.2017.00615Die Einordnungsvorschrift von § 238 Abs. 1 PBG gilt auch für Materialien und Farben; es ist nicht erforderlich, dass das verwendete Material in der Umgebung bereits vorhanden ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.