Entscheide zu § 315 Abs. 3 PBG
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- VGer ZH VB.2023.00355Nachbarn erlangen durch ein Zustellbegehren keine Parteistellung im Baubewilligungsverfahren; Parteirechte entstehen erst im Rekursverfahren. Bei Arealüberbauungen genügt eine Umgebungsgestaltung, die eine befriedigende Gesamtwirkung in der baulichen und landschaftlichen Umgebung erzielt.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0153/2018Die baurechtliche Rechtsmittelordnung des PBG geht als lex specialis der allgemeinen Neubeurteilungsregelung des neuen Gemeindegesetzes (§§ 170 f. GG) vor; vor einem Rekurs ans Baurekursgericht ist keine gemeindeintterne Neubeurteilung einzuholen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.