Entscheide zu § 313 Abs. 2 PBG
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- VGer ZH VB.2025.00050Eine Rechtsverzögerung liegt nicht vor, wenn die Baubehörde innerhalb der gesetzlichen Fristen (§ 313 Abs. 1 und § 319 Abs. 1 PBG) handelt und die Verfahrensdauer wesentlich auf die Weigerung der Bauherrschaft zurückzuführen ist, geforderte Planunterlagen einzureichen. Der Streitgegenstand einer Rechtsverzögerungs- bzw.…
- VGer ZH VB.2023.00299Ein Ausnützungsrevers erlangt baurechtliche Relevanz erst mit der Bewilligung des Projekts, das auf die zusätzlichen Reserven angewiesen ist; wird das zugrunde liegende Bauvorhaben nachträglich geändert, wird der im Grundbuch eingetragene Revers teilweise fehlerhaft, und die Behörde ist verpflichtet, ein Wiedererwägungsgesuch um…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.