Entscheide zu § 31 Abs. 1 VRG
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- VGer ZH VB.2024.00242Ein Wiederherstellungsbefehl zur Herstellung des rechtmässigen Zustands eines Parkfeldes muss verhältnismässig sein; eine flächenmässige Reduktion oder unverhältnismässige Massnahmen können nicht über eine Vollzugsverfügung durchgesetzt werden, wenn die Dimensionen rechtskräftig bewilligt wurden.
- VGer ZH VB.2023.00404Der unmittelbare Gesetzesvollzug (sofortiger Abbruch eines einsturzgefährdeten Gebäudes ohne vorgängige Fristansetzung und Androhung der Ersatzvornahme) ist unzulässig, wenn die Behörde spätestens 18 Tage vor dem Abbruch wusste, dass die Sicherungsmassnahmen nicht durchgeführt werden würden, und dem Eigentümer noch eine kurze Frist zum…
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0193/2020Eine Vollstreckungsverfügung, welche die Ersatzvornahme durch einen Dritten anordnet, muss diesen Dritten namentlich bezeichnen; andernfalls verletzt sie das rechtliche Gehör der Pflichtigen. Diese Gehörsverletzung kann nicht geheilt werden, wenn die Vorinstanz den Namen auch in nachfolgenden Vernehmlassungen nicht nachliefert.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.