Entscheide zu § 309 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0154/2022Ein 7 m hoher Hochsitz mit Bodenverankerung und unklarer Zonenzugehörigkeit (ausserhalb Wald, allfällige Naturschutzzone) gilt nicht mehr als herkömmliche jagdliche Einrichtung und ist bewilligungspflichtig; die Baubehörde muss ein koordiniertes Bewilligungsverfahren durchführen.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0290/2021Nachträglich erstellte Lüftungsaufbauten (Monoblöcke) auf einem Schulhaus, die ohne Baubewilligung gebaut wurden, sind nicht bewilligungsfähig und zu beseitigen; Rekurs gegen Verweigerung der nachträglichen Baubewilligung und Wiederherstellungsbefehl wird abgewiesen.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0106/2018Beim Verfahren über mehrere ohne Bewilligung erstellte Bauten (Anbau, Asphaltfläche, Saunagebäude, Schopfgebäude) in Kernzone KW und Landwirtschaftszone ist das Saunagebäude als bewilligungspflichtiges besonderes Gebäude zu behandeln und die Angelegenheit bezüglich des Schopfgebäudes (unklarer Sachverhalt) zur weiteren Abklärung…
- VGer ZH VB.2017.00463Wenn eine polizeilich bewilligungspflichtige Veranstaltung bereits durchgeführt wurde, entfällt das aktuelle Rechtsschutzinteresse; die Überprüfung der Kostenfolgen ist dennoch zulässig.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0133/2017Die nachträgliche Baubewilligung für Rollfenster an einer Sitzplatzüberdachung (Reihenhaus) ist zu verweigern, wenn die Rollfenster den durch Näherbaurecht verkürzten Grenzabstand überschreiten; im Übrigen ist eine Bewilligungspflicht der Rollfenster (die das Gebäude als Ganzes nicht verändern) zu verneinen, wenn keine baurechtlich…
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0106/2017Ein Wiederherstellungsbefehl für eine ohne Baubewilligung erstellte Sitzplatzüberdachung mit wasserfestem Stoff ist rechtmässig, wenn die Überdachung als baubewilligungspflichtiges Gebäude im Sinne von § 2 Abs. 1 ABV zu qualifizieren ist und die Eigentümer keine taugliche Vertrauensgrundlage für die Annahme der Bewilligungsfreiheit…
- VGer ZH VB.2015.00415Bestehen Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bewilligungspflichtigen Sachverhalts, hat die Baubehörde im Zweifelsfall ein Bewilligungsverfahren zu eröffnen; wurden keine Abklärungen zur materiellen Bewilligungsfähigkeit vorgenommen, ist die Sache zur Neubeurteilung zurückzuweisen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.