Entscheide zu § 309 Abs. 3 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0025/2025Die kurzfristige Vermietung von drei Zimmern eines Einfamilienhauses über Airbnb stellt keine baurechtlich relevante Nutzungsänderung dar, da der Hauptzweck beim Wohnen verbleibt und ohne gastgewerbliche Infrastruktur (Rezeption, Frühstücksangebot) kein Gewerbebetrieb vorliegt. Eine Bewilligungspflicht nach § 309 Abs. 1 lit. b PBG…
- BRG ZH BRGE III Nr. 0150/2020Ein rund 12 m langer Werbeschriftzug, der auf die allgemeine Webseite einer Generalunternehmerin verweist, ist keine bewilligungsfreie Baureklametafel im Sinne von § 1 lit. c BVV; da er erhebliche räumliche Folgen hat und keinen Bezug zum konkret geplanten Bauvorhaben auf der Standortparzelle aufweist, unterliegt er der baurechtlichen…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.