Bestimmung · 2 Entscheide

§ 309 Abs. 1 lit. e PBG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 309 Abs. 1 lit. e PBG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0119/201830.08.2018 · GutgeheissenNebenbestimmungen zu einer Parzellierungsbewilligung müssen einen sachlichen Zusammenhang mit der Parzellierung aufweisen. Die Regelung des Bestandesschutzes eines Gebäudes und der Nutzung des Umgeländes kann nicht im Rahmen einer Abparzellierung verfügbar werden, sondern ist erst bei einem allfälligen Baugesuch zu prüfen.
  2. BRG ZH BRGE III Nr. 0048/201804.04.2018 · NichteintretenWer als Miteigentümer gegen eine Parzellierungsbewilligung rekurriert, hat kein schutzwürdiges Interesse, wenn die Teilung mangels seiner eigenen Zustimmung ohnehin nicht im Grundbuch vollzogen werden kann. Die rechtskräftige baurechtliche Bewilligung allein bewirkt noch keine Aufteilung des Grundstücks.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.