Entscheide zu § 302 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2024.00050Die Belichtung von Wohn- und Schlafräumen lediglich durch Oblichter genügt den Anforderungen an die Wohnhygiene nach § 302 PBG nicht; die Fenster müssen eine horizontale bzw. seitliche Aussicht ermöglichen, was Fassaden- oder unter Umständen Dachflächenfenster voraussetzt.
- VGer ZH VB.2017.00363Rügen betreffend Mängel, die ohne besondere Schwierigkeiten behoben werden können und keine schutzwürdigen Nachbarinteressen tangieren, sind unbehelflich und führen weder zur Bauverweigerung noch zu anderen Vorteilen für die Beschwerdeführerschaft.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.