Bestimmung · 1 Entscheid

§ 301 Abs. I PBG

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Entscheide zu § 301 Abs. I PBG

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  1. VGer ZH VB.2017.0016913.07.2017 · GutgeheissenDie Mängelbehebung durch Nebenbestimmungen kommt nur bei untergeordneten Mängeln in Betracht; eine mangelhafte Raumaufteilung kann nicht mittels Nebenbestimmung behoben werden. In Zentrumszonen sind Abweichungen von § 301 Abs. 1 PBG zulässig, wenn sich aus der zonenspezifischen Situation sachliche Gründe ergeben.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.