Bestimmung · 1 Entscheid

§ 30 VRG

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Entscheide zu § 30 VRG

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  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0193/202003.12.2020 · GutgeheissenEine Vollstreckungsverfügung, welche die Ersatzvornahme durch einen Dritten anordnet, muss diesen Dritten namentlich bezeichnen; andernfalls verletzt sie das rechtliche Gehör der Pflichtigen. Diese Gehörsverletzung kann nicht geheilt werden, wenn die Vorinstanz den Namen auch in nachfolgenden Vernehmlassungen nicht nachliefert.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.