Entscheide zu § 30 EntG
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- AppGer BS VD.2017.140Eine Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen den Regierungsrat im Zusammenhang mit einem Enteignungsverfahren ist abzuweisen, wenn die Behörde das Verfahren nach einem gerichtlich festgestellten Verzug zügig vorangetrieben und innert angemessener Frist abgeschlossen hat. Der Rückzug des Enteignungsgesuchs durch die Gemeinde schliesst eine…
- AppGer BS VD.2016.109Der Regierungsrat Basel-Stadt hat durch Untätigkeit im Enteignungsverfahren eine Rechtsverzögerung begangen, da er das Verfahren nicht vorantrieb und keine Fristen setzte.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.