Entscheide zu § 30 BauG
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- VGer AG WBE.2023.307Die gesetzliche Höchstfrist einer Bausperre nach § 30 BauG von zwei Jahren beginnt mit der Eröffnung der Rückstellungsverfügung, nicht erst ab deren Rechtskraft; eine abweichende Anordnung ist rechtswidrig und verletzt den Verhältnismässigkeitsgrundsatz. Wird eine Bausperre durch Zeitablauf gegenstandslos, werden die Verfahrenskosten…
- VGer AG WBE.2016.108Als Rechtsmittelinstanz, die kein Planungsorgan ist, darf das Verwaltungsgericht gemäss § 30 BauG keine Bausperre anordnen, wenn der Gemeinderat als zuständiges Planungsorgan dies ausdrücklich ablehnt. Die verfassungsrechtlich geschützte Gemeindeautonomie (§ 106 KV) beschränkt die Befugnisse der Rechtsmittelinstanzen erheblich; zudem…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.