Entscheide zu § 30 Abs. I lit. b VRG
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- VGer ZH VB.2019.00301Die Erwägungen einer Verfügung nehmen an der Rechtskraft teil, soweit sie für das Verständnis des Dispositivs unerlässlich sind; eine Vollstreckungsverfügung ist rechtmässig, wenn eine Sach- und eine Androhungsverfügung vorlagen, auch wenn beide in derselben Verfügung zusammenfallen.
- VGer ZH VB.2019.00167Bei der Anfechtung einer Vollstreckungsverfügung kann nur geltend gemacht werden, die Sachverfügung sei nichtig, enthalte schwerwiegende Grundrechtsverletzungen, sei durch nachträgliche Umstände rechtswidrig geworden, oder die Vollstreckung gehe über die Sachverfügung hinaus.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.