Bestimmung · 1 Entscheid

§ 291 Abs. 2 PBG

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Entscheide zu § 291 Abs. 2 PBG

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  1. VGer ZH VB.2025.0006126.02.2026 · Teilweise gutgeheissenInhaltliche oder formale Mängel eines Bauvorhabens, die ohne besondere Schwierigkeiten behebbar sind, können durch Nebenbestimmungen in der Baubewilligung geheilt werden (§ 321 Abs. 1 PBG); bei konkreten Anhaltspunkten für besondere Gefährdungen durch Bauarbeiten ist die Baubehörde gehalten, bereits im Bewilligungsverfahren präventive…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.