Entscheide zu § 29 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- KGer LU 7H 23 119Balkone, die die Dimensionen für vorspringende Gebäudeteile nach § 112a Abs. 2 lit. h PBG überschreiten, sind Teile des Hauptgebäudes und können kommunalrechtlich nicht als Nebenbauten qualifiziert werden; ihre Flächen sind zur Überbauungsziffer der Hauptbaute hinzuzurechnen.
- KGer LU 7H 23 232Erdgeschossflächen eines Mehrfamilienhauses, die die Dimensionen für vorspringende Gebäudeteile nach § 112a Abs. 2 lit. h PBG überschreiten, als Hauptnutzfläche genutzt werden und im Gebäudeinnern keine bauliche Trennung zur Hauptbaute aufweisen, sind Teil der anrechenbaren Gebäudefläche der Hauptbaute und können nicht zur…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.