Bestimmung · 1 Entscheid

§ 29 Abs. 3 FFG

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Entscheide zu § 29 Abs. 3 FFG

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  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0012/201604.02.2016 · AbgewiesenDie Kosten eines Chemiewehreinsatzes können der Verursacherin (Betriebsinhaberin) gestützt auf das Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) auferlegt werden, wenn diese die Gefahr schuldhaft verursacht hat; die Verhältnismässigkeit der Kostenansätze ist zu beachten, Einzelpositionen sind nachvollziehbar zu begründen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.