Bestimmung · 2 Entscheide

§ 29 Abs. 2 WasserwirtschaftsG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 29 Abs. 2 WasserwirtschaftsG

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  1. VGer ZH VB.2019.0001023.10.2019 · AbgewiesenDie Höhe der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr einer Wasserversorgungskonzessionärin muss dem Äquivalenzprinzip und dem Kostendeckungsprinzip entsprechen; eine unverhältnismässig hohe Grundgebühr im Verhältnis zur Mengengebühr ist zu reduzieren.
  2. VGer ZH VB.2018.0075811.07.2019 · GutgeheissenDer Anspruch auf Wasseranschlussgebühren entsteht, sobald die Möglichkeit zum Wasserbezug faktisch besteht, da bereits mit dem Bauwasser die Wasserversorgung beansprucht wird; die Vorinstanz verletzt die Gemeindeautonomie, wenn sie ohne sachlichen Grund von der kommunalen Rechtsauslegung abweicht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.