Entscheide zu § 29 Abs. 2 WasserwirtschaftsG
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- VGer ZH VB.2019.00010Die Höhe der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr einer Wasserversorgungskonzessionärin muss dem Äquivalenzprinzip und dem Kostendeckungsprinzip entsprechen; eine unverhältnismässig hohe Grundgebühr im Verhältnis zur Mengengebühr ist zu reduzieren.
- VGer ZH VB.2018.00758Der Anspruch auf Wasseranschlussgebühren entsteht, sobald die Möglichkeit zum Wasserbezug faktisch besteht, da bereits mit dem Bauwasser die Wasserversorgung beansprucht wird; die Vorinstanz verletzt die Gemeindeautonomie, wenn sie ohne sachlichen Grund von der kommunalen Rechtsauslegung abweicht.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.