Bestimmung · 1 Entscheid

§ 29 Abs. 2 BNO

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Entscheide zu § 29 Abs. 2 BNO

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  1. VGer AG WBE.2023.17525.10.2023 · Teilweise gutgeheissenDie Umnutzung von Kellerräumen zu Wohnstudios, die eine bereits massive Überschreitung der Ausnützungsziffer wesentlich verstärkt, ist weder über die Besitzstandsgarantie (§ 68 BauG) noch über Vertrauensschutz (Art. 9 BV) bewilligungsfähig. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn erhebliche…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.