Bestimmung · 2 Entscheide

§ 28 BauV

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Entscheide zu § 28 BauV

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  1. VGer AG WBE.2024.40305.05.2025 · AbgewiesenDas Freilegen und Zurückversetzen von Eisenbahnschwellen an ihren ursprünglichen Standort auf einer Stützwand gilt als baubewilligungsfreie Unterhaltsmassnahme. Selbst bei Annahme einer Neuverlegung wären einzelne, nicht statisch in die Stützwand eingebundene Holzschwellen geringer Dimension als Elemente der Gartengestaltung nach § 49…
  2. VGer AG WBE.2023.34811.06.2024 · AbgewiesenEine nicht vollständig bewilligungsfähige Stützmauer kann aus Gründen der Verhältnismässigkeit (Art. 5 Abs. 2 BV) auf dem Mass der vorangegangenen, langjährig geduldeten Vorgängermauer toleriert werden, auch wenn dieses Mass die gesetzliche Maximalhöhe nach § 28 BauV übersteigt; die tolerierte Baute geniesst dabei keinen…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.