Entscheide zu § 28 Abs. 2 aV PBG
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- VGer ZG S 2021 94Werden bei der Einreichung eines neuen Baugesuchs die bestehenden Bauprofile des vorangegangenen Gesuchs nicht entfernt, sondern nur geringfügig angepasst, verliert die Aussteckung ihre Publizitätswirkung für die Nachbarn; in diesem Fall müssen diese auf anderem Weg (z.B. durch Plakataushang) über das neue Vorhaben informiert werden,…
- VGer ZG V 2021 45Die Verletzung der Ordnungsvorschrift zur Entfernung von Bauprofilen nach Rechtskraft eines Baubewilligungsentscheids führt nicht automatisch zur Wiederherstellung der Einsprachefrist, wenn die Änderungen am Bauprofil nicht erkennbar sind und die Nachbarn nicht ausreichend informiert wurden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.