Entscheide zu § 28 Abs. 1 VRG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2021.00682Verwaltungsbehörden sind nicht verpflichtet, strittige zivilrechtliche Vorfragen im Altlastenverfahren zu entscheiden; eine Sistierung ist nur bei besonderer Komplexität angezeigt. Für Altlastenkosten bei Vermögensübertragungen vor dem 1. Juli 2004 gilt die Rechtsnachfolge nach aArt. 181 OR analog.
- VGer ZH VB.2021.00565Beim Neubau eines Mehrfamilienhauses in einer Kernzone richtet sich die Beurteilung der Einordnung, der Brandschutzabstände und der Besucherparkplätze nach den massgebenden Bestimmungen der kommunalen BZO; alle diese Anforderungen waren vorliegend erfüllt.
- VGer ZH VB.2018.00685Das Erweiterungspotenzial nach Art. 24c RPG bei einer Wohnbaute kann nur vom Eigentümer dieser Baute beansprucht werden; eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24d Abs. 2 RPG setzt eine förmliche Unterschutzstellung voraus.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.