Entscheide zu § 28 Abs. 1 Satz 2 VRG
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- VGer ZH VB.2024.00646Bei Gegenstandslosigkeit eines Verfahrens sind die Kosten und Entschädigungen aufgrund einer summarischen Beurteilung der hypothetischen Prozessaussichten zu verteilen. Eine Änderung der vorinstanzlichen Kostenregelung rechtfertigt sich nur, wenn der Entscheid unschwer als falsch erweist.
- VGer ZH VB.2024.00339Fehlt für Aussenabstellplätze eine Baubewilligung, trägt die Grundeigentümerin die Beweislast, dass die beanspruchte Nutzungsart (hier: Wohnen) seit dreissig Jahren besteht; eine zwischenzeitlich aufgegebene oder unterbrochene Wohnnutzung durch nachfolgende gewerbliche Nutzung lässt eine allfällige Bestandesgarantie untergehen. Die…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.