Entscheide zu § 28 Abs. 1 FFG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0064/2021Bei einem Bahnunfall, der als bahntypisches Risiko im Herrschaftsbereich der Bahnbetreiberin zu qualifizieren ist, hat diese als Halterin des Schienenfahrzeugs die Feuerwehreinsatzkosten nach § 28 Abs. 1 FFG zu tragen, ungeachtet eines allfälligen Selbstverschuldens der verunfallten Person. § 28 FFG regelt das öffentlichrechtliche…
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0141/2018Par. 28 Abs. 1 FFG gilt auch fuer Fahrzeugunfaelle ausserhalb des Strassenverkehrs.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.