Bestimmung · 2 Entscheide

§ 28 Abs. 1 FFG

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Entscheide zu § 28 Abs. 1 FFG

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  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0064/202124.09.2020 · AbgewiesenBei einem Bahnunfall, der als bahntypisches Risiko im Herrschaftsbereich der Bahnbetreiberin zu qualifizieren ist, hat diese als Halterin des Schienenfahrzeugs die Feuerwehreinsatzkosten nach § 28 Abs. 1 FFG zu tragen, ungeachtet eines allfälligen Selbstverschuldens der verunfallten Person. § 28 FFG regelt das öffentlichrechtliche…
  2. BRG ZH BRGE IV Nr. 0141/201827.09.2018 · AbgewiesenPar. 28 Abs. 1 FFG gilt auch fuer Fahrzeugunfaelle ausserhalb des Strassenverkehrs.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.