Bestimmung · 1 Entscheid

§ 28 Abs. 1 EntG

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Entscheide zu § 28 Abs. 1 EntG

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  1. AppGer BS VD.2016.10908.12.2016 · GutgeheissenDer Regierungsrat Basel-Stadt hat durch Untätigkeit im Enteignungsverfahren eine Rechtsverzögerung begangen, da er das Verfahren nicht vorantrieb und keine Fristen setzte.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.