Bestimmung · 2 Entscheide

§ 276 Abs. 1 PBG

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Entscheide zu § 276 Abs. 1 PBG

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  1. VGer ZH VB.2019.0075220.08.2020 · RückweisungEin baurechtswidrig bewilligter Bastelraum im Untergeschoss begründet die Anrechenbarkeit des Geschosses und damit die Anwendbarkeit von § 357 PBG; eine Interessenabwägung nach § 357 Abs. 1 PBG kann ohne Kenntnis der massgebenden Betriebszeiten nicht rechtsgenügend vorgenommen werden.
  2. VGer ZH VB.2017.0049122.02.2018 · AbgewiesenEin Untergeschoss, das bei objektiver Betrachtung nicht zu Wohn-, Schlaf- oder Arbeitszwecken dient, ist nicht als anrechenbares Untergeschoss zu qualifizieren; ein Kreuzdach führt nicht zu einer unzulässigen Umgehung der Geschosszahlregelung.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.