Entscheide zu § 276 Abs. 1 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2019.00752Ein baurechtswidrig bewilligter Bastelraum im Untergeschoss begründet die Anrechenbarkeit des Geschosses und damit die Anwendbarkeit von § 357 PBG; eine Interessenabwägung nach § 357 Abs. 1 PBG kann ohne Kenntnis der massgebenden Betriebszeiten nicht rechtsgenügend vorgenommen werden.
- VGer ZH VB.2017.00491Ein Untergeschoss, das bei objektiver Betrachtung nicht zu Wohn-, Schlaf- oder Arbeitszwecken dient, ist nicht als anrechenbares Untergeschoss zu qualifizieren; ein Kreuzdach führt nicht zu einer unzulässigen Umgehung der Geschosszahlregelung.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.