Bestimmung · 1 Entscheid

§ 27 Abs. I ABV

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Entscheide zu § 27 Abs. I ABV

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  1. VGer ZH VB.2025.0006126.02.2026 · Teilweise gutgeheissenInhaltliche oder formale Mängel eines Bauvorhabens können mittels Nebenbestimmungen in der Baubewilligung behoben werden; fehlende Höhenangaben und eine geringfügige Abstandsverletzung sind durch Auflagen behebbar, sodass keine Verweigerung der Baubewilligung erfolgen muss.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.