Entscheide zu § 26a VRG
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- VGer ZH VB.2020.00058Kann eine Beeinträchtigung eines inventarisierten Objekts durch ein Bauvorhaben nicht ausgeschlossen werden, so ist das Baubewilligungsverfahren zu sistieren, bis der vorgängige Schutzentscheid des Gemeinderats vorliegt; das Abwarten der Unterschutzstellung ist erforderlich und geht dem Interesse des Bauherrn an einer raschen Nutzung vor.
- VGer ZH VB.2019.00843Eine Eingabe, die eine Irreführung der Stimmbevölkerung an einer Gemeindeversammlung rügt, ist als Stimmrechtsrekurs zu behandeln; ist dieser verspätet erhoben worden und war den Beschwerdeführern die gerügte Verletzung seit dem Erhalt der Baubewilligung bekannt, ist im Ergebnis Nichteintreten gerechtfertigt, eine Kostenauflage im…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.