Bestimmung · 1 Entscheid

§ 268 ff. PBG ZH

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Entscheide zu § 268 ff. PBG ZH

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  1. VGer ZH VB.2020.0085018.03.2021 · AbgewiesenDer grosse Grundabstand als kommunalrechtlicher unbestimmter Begriff ist nach dem allgemeinen Sprachverständnis im baurechtlichen Kontext zu konkretisieren; die mit dem grossen Grundabstand eingeräumte Wahlfreiheit der Bauherrschaft ist nach Sinn und Zweck des Instituts auszuüben, das heisst der grosse Abstand ist zur Hauptwohnseite hin…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.