Entscheide zu § 260 PBG
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- BRG ZH BRGE I Nrn. 0155-0156/2017Bei der Anwendung von § 292 PBG (Drittelsregelung für Dachaufbauten) ist eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen; eine starre Aufteilung in Fassadenabschnitte ist nicht zwingend, wenn die optische Einheit und harmonische Dachgestaltung gewahrt bleiben.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0041/2016§ 101 PBG ist als Sondernorm nur auf baulinienwidrige Bauten und Anlagen im Baulinienbereich anwendbar, nicht auf bloße Strassenabstandsunterschreitungen. Für letztere gilt § 357 Abs. 1 PBG.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.