Bestimmung · 4 Entscheide

§ 26 EG UWR (SAR 781.200)

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
25 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 26 EG UWR (SAR 781.200)

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer AG WBE.2025.4422.04.2026 · RückweisungDer Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage mit Komplettersatz der Antennenanlage und massiver Leistungserhöhung ist baurechtlich als Neubau zu qualifizieren und löst die Pflicht zur Standortevaluation gemäss § 26 EG UWR (Kanton Aargau) aus, auch wenn die ursprüngliche Anlage vor Inkrafttreten dieser Bestimmung erstellt wurde. Die…
  2. VGer AG WBE.2025.4622.04.2026 · AbgewiesenSolange eine Mobilfunkanlage die Grenzwerte der NISV einhält, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Baubewilligung; Elektrosensibilität begründet keinen weitergehenden Schutzanspruch. Die Standortevaluation nach § 26 EG UWR verlangt einen nachvollziehbaren Evaluationsbericht, der mehrere realistische Standorte vergleicht und den…
  3. VGer AG WBE.2021.33507.12.2022 · AbgewiesenEine Baubewilligung für eine 5G-Mobilfunkanlage (adaptive Antennen) ist rechtmässig, wenn die Standortevaluation nach § 26 EG UWR eine rechtsgenügende Interessenabwägung enthält und die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV auf Basis einer rechnerischen Prognose nach dem «worst-case»-Szenario nachgewiesen ist; die Beurteilung der…
  4. VGer AG WBE.2022.17007.12.2022 · Teilweise gutgeheissenDer Standortevaluationsbericht für eine Mobilfunkanlage nach § 26 EG UWR muss überprüfbare Grundlagen für eine sachgerechte Interessenabwägung liefern; ein ungenügender erster Bericht kann durch verbesserte Evaluationsberichte im Rechtsmittelverfahren geheilt werden, wenn alle Beteiligten dazu Stellung nehmen konnten. Die Berechnung der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.