Bestimmung · 2 Entscheide

§ 26 Abs. 2 lit. c BPV

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Entscheide zu § 26 Abs. 2 lit. c BPV

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  1. AppGer BS VD.2016.13923.11.2017 · AbgewiesenDie gewerbliche Kurzzeitvermietung sämtlicher Wohnungen eines Hauses über Buchungsplattformen (ab einem Tag) stellt eine baubewilligungspflichtige Zweckentfremdung von Wohnraum nach § 26 Abs. 2 lit. c BPV dar; sie gilt nicht als wohnverwandte Nutzung im Sinne von § 8 Abs. 2 lit. a WRFG, die von der Bewilligungspflicht ausgenommen wäre.
  2. AppGer BS VD.2017.15931.05.2017 · AbgewiesenDie Umnutzung einer Wohnung zu einem Bed-and-Breakfast-Betrieb stellt eine bewilligungspflichtige Zweckentfremdung von Wohnraum im Sinne des Wohnraumfördergesetzes Basel-Stadt dar; das private wirtschaftliche Interesse des Gesuchstellers an einer höheren Rendite vermag das öffentliche Interesse an der Erhaltung von Wohnraum nicht zu…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.