Bestimmung · 4 Entscheide

§ 259 PBG

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
25 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 259 PBG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_400/202229.07.2024 · AbgewiesenDie Vorinstanz hat den Sachverhalt nicht willkürlich festgestellt und kantonales Recht nicht willkürlich angewendet. Die Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus mit Umgebungsplan und Parkplätzen ist rechtmässig, da sich das Projekt befriedigend in die bauliche Umgebung einordnet und die Anforderungen an die Gestaltung erfüllt.
  2. VGer ZH VB.2019.0066330.04.2020 · Teilweise gutgeheissenBZO-Normen, die allein die Ausnützung regeln, sind keine Gestaltungsvorschriften; für den Waldabstandsbereich fehlt kommunale Kompetenz zum Abweichen von § 259 PBG, und Dachaufbauten sind Bauteile, die die tatsächliche oder hypothetische Dachebene nach aussen durchstossen.
  3. VGer ZH VB.2019.0074019.03.2020 · AbgewiesenIm baurechtlichen Vorentscheidsverfahren nach § 323 PBG sind nur Rechtsfragen zu beurteilen; die Fläche einer Verkehrsinsel innerhalb einer Buswendeschleife ist nicht zur Verkehrsfläche zu zählen und daher anrechenbar, wenn sie baulich nutzbar ist.
  4. VGer ZH VB.2017.0010022.06.2017 · AbgewiesenBalkone bis zu 2 m Tiefe und überdachte Fassadenrücksprünge an Gebäudeecken sind bei der Berechnung der Überbauungsziffer nicht anrechenbar; in einer heterogenen Wohnzone besteht keine Handhabe, eine bestimmte Firstrichtung vorzuschreiben.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.