Entscheide zu § 253a PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2018.00242Die Aufstockung eines die Gebäudehöhe nur sehr geringfügig überschreitenden Gebäudes stellt nur dann eine weitergehende Abweichung nach § 357 Abs. 1 PBG dar, wenn sie den optischen Eindruck der Höhenüberschreitung massiv verstärkt.
- VGer ZH VB.2017.00802Als betreffende Fassadenlänge im Sinn von § 292 PBG gilt jene Fassade, die eine baulich-architektonische Einheit bildet; schiefwinklig aneinanderstossende Fassadenelemente mit einheitlicher Materialität und Farbgebung können eine solche Einheit darstellen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.