Bestimmung · 2 Entscheide

§ 25 KonzV WWG

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Entscheide
2
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Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 25 KonzV WWG

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  1. BRG ZH BRK: 2023-2720.06.2023 · AbgewiesenDie Erneuerung einer bestehenden Hafenanlage mit gleichbleibender konzessionierter Fläche für die private Bootsstationierung stellt keine neue private Anlage im Sinne von § 26 KonzV WWG dar; die öffentlich zugängliche Betonmole und die naturnahe Flachwasserzone sind bei der Berechnung der privaten Konzessionsfläche nicht anzurechnen.
  2. BRG ZH BRGE II Nr. 0148/202008.09.2020 · GutgeheissenDie Baudirektion ist im Rahmen der Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV für Bauten im Gewässerraum nicht befugt, ortsbildschutzrechtliche Auflagen zur Fassadengestaltung zu erlassen; diese Zuständigkeit liegt allein bei der örtlichen Baubehörde.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.