Entscheide zu § 25 Abs. I VRG
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- VGer ZH VB.2026.00176Rechtsmitteln gegen Schutzmassnahmen kommt nach § 211 Abs. 4 PBG keine aufschiebende Wirkung zu; von dieser gesetzlichen Regelung kann nach § 25 Abs. 3 VRG nur bei besonderen Gründen abgewichen werden, die vorliegend nicht vorlagen.
- VGer ZH VB.2025.00304Wer kein Zustellbegehren innert 20 Tagen gestellt hat, verwirkt das Rekursrecht; ein Verband, der egoistisch für seine Mitglieder Beschwerde ergreift, muss die legitimationsbegründenden Sachverhaltsumstände hinreichend substanziieren.
- VGer ZH VB.2025.00329Der Entzug der aufschiebenden Wirkung eines Rekurses setzt qualifizierte und überzeugende besondere Gründe voraus; werden diese von der Vorinstanz nicht dargetan, ist die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.