Entscheide zu § 25 Abs. 1 VRG
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- VGer ZH VB.2025.00854Das sehr grosse private und öffentliche Interesse am raschen Schutz eines Inventarobjekts (potenzielles Schutzobjekt) vor weiterem Zerfall durch Witterungseinflüsse rechtfertigt den Entzug der aufschiebenden Wirkung, um mit dem Bauprojekt die Bausubstanz zu sichern.
- VGer ZH VB.2023.00347Auch im Anzeigeverfahren ergangene Baubewilligungen unterliegen der ordentlichen Rekursmöglichkeit mit grundsätzlich aufschiebender Wirkung; der Entzug der aufschiebenden Wirkung nach § 25 Abs. 3 VRG setzt besondere Gründe voraus, die hier nicht vorlagen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.