Entscheide zu § 25 Abs. 1 StrG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2026.00098Kosten für die Verbreiterung einer Sammelstrasse und die Erstellung eines westseitigen Trottoirs, die durch technische VSS-Normen und den genehmigten kommunalen Gesamtplan zwingend vorgegeben sind, gelten als gebundene Ausgaben nach § 103 Abs. 1 GG, da dem Stadtrat kein erheblicher Entscheidungsspielraum verbleibt. Die verbleibenden…
- VGer ZH VB.2024.00073E-Mail-Erklärungen des Tiefbauamts über Bord- und Wassersteine bei einer Strassensanierung bilden mangels vorbehaltloser Zusicherung keine Vertrauensgrundlage für einen Anspruch auf vollständigen Ersatz der Wassersteine entlang der gesamten Anstosslänge; Ansprüche aus Vertrauensschutz scheitern zudem an der fehlenden…
- BRG ZH BRGE III Nr. 0012/2022Aus dem kantonalen Strassengesetz ergibt sich kein Anspruch einer Privatperson auf öffentliche Beleuchtung einer Gemeindestrasse, sofern die Beleuchtung nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Die Strassenbeleuchtung dient primär der Sicherheit des motorisierten und des Fussgängerverkehrs im Innerortsbereich, nicht…
- BRG ZH BRGE II Nr. 0148/2021Vor einer Änderung der Betriebszeiten der Strassenbeleuchtung ist nach § 25 Abs. 1 StrG zu prüfen, ob der sichere Betrieb der Strasse weiterhin gewährleistet ist; ein ausschliesslich auf Kosteneinsparungen gestützter Gemeinderatsbeschluss, dem jegliche Abklärung des Sicherheitsaspekts fehlt, verletzt das Gebot der ausreichenden…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.