Entscheide zu § 243 PBG
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- BGer 1C_682/2017Die Zuständigkeit der Schätzungskommission nach § 246 Abs. 4 PBG/ZH umfasst auch die vorfrageweise Prüfung der Zahl fehlender Pflichtabstellplätze, nicht nur die Festsetzung der Ersatzabgabehöhe. Dies verstösst nicht gegen Bundesrecht oder kantonale Verfassungsbestimmungen.
- VGer ZH VB.2017.00402Pflichtabstellplätze sind in erster Linie real zu erfüllen; die Leistung einer Ersatzabgabe setzt voraus, dass weder Eigenabstellplätze noch eine Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage möglich sind. Die Möglichkeit, Pflichtabstellplätze auf einem nahegelegenen Drittgrundstück nachzuweisen, muss vor einer Ersatzabgabefestsetzung…
- VGer ZH VB.2017.00290Die Schätzungskommission nach § 246 Abs. 4 PBG ist nicht nur für die betragsmässige Festsetzung der Ersatzabgabe zuständig, sondern hat auch zu prüfen, ob sich die Anzahl Pflichtabstellplätze aufgrund veränderter Verhältnisse vermindert hat.
- VGer ZH VB.2016.00472Off-Airport-Parkierungsanlagen bedürfen keiner Plangenehmigung nach Luftfahrtrecht und sind in der Industriezone als zonenkonform zu qualifizieren; ob bei mehreren bestehenden Anlagen eine kumulative UVP-Pflicht besteht, ist bei ungenügendem Sachverhalt zur Ergänzung zurückzuweisen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.