Bestimmung · 1 Entscheid

§ 24 Abs. 2 ABV

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Entscheide zu § 24 Abs. 2 ABV

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  1. VGer ZH VB.2024.0003816.04.2025 · Teilweise gutgeheissenFür eine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung muss die Bauherrschaft die Optimierung in lärmschutzrechtlicher Hinsicht nachweisen; nicht besonders schwerwiegende nächtliche Immissionsgrenzwertüberschreitungen können durch überwiegendes öffentliches Interesse an der Erstellung gerechtfertigt sein.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.