Bestimmung · 1 Entscheid

§ 239c PBG

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Entscheide zu § 239c PBG

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  1. VGer ZH VB.2024.0014202.10.2025 · RückweisungWeichen bereits ausgeführte bauliche Massnahmen vom bewilligten Zustand ab, ist die Baubehörde verpflichtet, ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen; wird das Verfahren so geführt, als stehe der Baubeginn noch bevor, ist der Sachverhalt ungenügend festgestellt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.