Entscheide zu § 239 Abs. 3 PBG
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- BRG ZH BRK: 2022-5Unterirdische Wohn- und Schlafräume, die ausschliesslich über ebenerdige Oberlichter mit vorgelagerten tiefen Schächten belichtet werden, erfüllen die wohnhygienischen Anforderungen von § 302 Abs. 2 PBG nicht, auch wenn die Fensterfläche formal 10 % der Bodenfläche beträgt.
- BRG ZH BRK: auszug-brge-i-nr--0195-und-0196-2021-vom-10--dezember-2021-subterrain-hausLichtschächte, die Zimmer im Subterrain nur über tiefe Schächte beleuchten, erfüllen die Anforderung an «Fenster über dem Erdreich» gemäss § 302 Abs. 2 PBG nicht; ein vollständig unterirdisches Wohnhaus mit solchen Schächten ist nicht bewilligungsfähig.
- VGer ZH VB.2019.00062Ein generell eingetragenes Näherbaurecht schliesst den Anwendungsbereich der Abstandsvorschriften aus; ästhetische Mängel sind für die wohnhygienische Prüfung nach § 270 Abs. 3 PBG nicht massgebend.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.