Bestimmung · 7 Entscheide

§ 238 Abs. 4 PBG

7 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
7
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
29 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 238 Abs. 4 PBG

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  1. VGer ZH VB.2024.0032015.05.2025 · AbgewiesenRückkühler einer Wärmepumpe können als Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien qualifiziert werden; zulässig ist eine Baubewilligung nach § 238 Abs. 4 PBG bereits bei einer «genügenden Anpassung» an das Gebäude (nicht an das Ortsbild), solange keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
  2. BRG ZH BRGE IV Nr. 0130/202218.08.2022 · Teilweise gutgeheissenSolaranlagen auf Flachdächern sind nach § 238 Abs. 4 PBG als lex specialis zu beurteilen; die Gestaltungsanforderungen nach § 71 PBG für Arealüberbauungen gelten nicht kumulativ. Gleichwohl ist eine Blendwirkungsabklärung nach USG zwingend, wenn aufgrund der Anlagengrösse und kurzen Abstände ernsthafte Immissionen nicht von vornherein…
  3. VGer ZH VB.2019.0075808.04.2020 · AbgewiesenFür Solaranlagen auf ISOS-Schutzobjekten mit Erhaltungsziel A gilt Art. 18a Abs. 3 RPG als lex specialis; eine sachgerechte Interessenabwägung setzt voraus, dass die Qualität des Schutzobjekts durch eine fachkundige Beurteilung der Denkmalpflege hinreichend abgeklärt ist.
  4. VGer ZH VB.2018.0040828.02.2019 · Teilweise gutgeheissenEine Indach-Photovoltaikanlage auf einem kantonal und kommunal inventarisierten Gebäude in einem ISOS-geschützten Weiler darf das Schutzobjekt nicht wesentlich beeinträchtigen; eine ungenügende Sachverhaltsfeststellung zur optischen Wirkung führt zur Rückweisung.
  5. VGer ZH VB.2017.0062309.05.2018 · RückweisungFür Solaranlagen auf in kommunalem Inventar aufgeführten Gebäuden in der Kernzone bedarf es einer Bewilligung; die Frage nach überwiegenden öffentlichen Interessen gemäss § 238 Abs. 4 PBG setzt die Kenntnis der Schutzqualität des inventarisierten Objekts voraus.
  6. BRG ZH BRGE IV Nr. 0097/201717.08.2017 · AbgewiesenEine sorgfältig in die Dachfläche integrierte Solaranlage (Indach-Typ MegaSlate) kann auf einem kommunalen Inventarobjekt bewilligt werden, wenn die öffentlichen Interessen an der Solarenergienutzung das heimatschutzrechtliche Interesse am unveränderten Erhalt überwiegen. Der projektbezogene Schutzentscheid ist zulässig, wenn eine…
  7. BRG ZH BRGE IV Nr. 0055/201711.05.2017 · AbgewiesenEine Solaranlage in einer Kernzone darf als Aupdach-Anlage nur dann bewilligt werden, wenn sie die Anforderungen der sorgfältigen Integration (§ 238 Abs. 4 PBG) und des Ortsbildschutzes (Art. 6 Abs. 1 NHG) erfüllt; eine ziegelbündige Indach-Anlage ist in der Regel vorzuziehen und als verhältnismässig zu betrachten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.