Bestimmung · 1 Entscheid

§ 238 Abs. 1 PBG (Einordnung)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 238 Abs. 1 PBG (Einordnung)

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2021.0040313.04.2022 · Abgewiesen§ 234 PBG erlaubt es einer Gemeinde, die Baubewilligung für ein neues Gebäude zu verweigern oder einzuschränken, wenn eine hängige Nutzungsplanrevision durch das Vorhaben präjudiziert würde (negative Vorwirkung); nicht jede laufende Planungsarbeit rechtfertigt jedoch eine solche Einschränkung – es bedarf einer hinreichend…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.