Entscheide zu § 237 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2024.00525Bei Interpolationen zur Bestimmung des gewachsenen Bodens in Hanglage mit unregelmässigem Terrain und künstlichen Aufschüttungen darf nicht auf eine einzige Höhenkote ausserhalb des abzubrechenden Gebäudes abgestellt werden; es ist eine weitergehende Differenzierung der Terrainverhältnisse erforderlich.
- VGer ZH VB.2025.00005Bauten nahe an der Grenze zu einer benachbarten Zone müssen auch auf ihre Auswirkungen auf diese Zone geprüft werden; bei einer Freihaltezone mit Erholungscharakter ist die Zonenkonformität gegeben, wenn keine Beeinträchtigungen der ruhigen Erholungsnutzung zu erwarten sind.
- VGer ZH VB.2024.00273Ein Nachweis für den dreissigjährigen Bestand baurechtswidriger Fahrzeugabstellplätze ist nicht erbracht, wenn die vorgelegten Luftbilder nur bedingt aussagekräftig sind und das nachträglich erstellte Anwaltsschreiben erhebliche Beweiswürdigungszweifel aufwirft; die Wiederherstellung ist verhältnismässig.
- VGer ZH VB.2022.00568Ein Grundstück ist nicht baureif, wenn die Wasserversorgung mangels eines im Grundbuch eingetragenen Leitungsrechts nicht rechtlich gesichert ist. Da es sich nicht um einen untergeordneten Erschliessungsmangel handelt, fällt eine Behebung durch Auflage ausser Betracht; die Baubewilligung ist aufzuheben.
- VGer ZH VB.2020.00070Zufahrten müssen für jedermann verkehrssicher sein; Reserven auf bereits überbauten Grundstücken, deren Erschliessung einen Abbruch erfordern würde, sind bei der Wahl der Zugangsart nicht zu berücksichtigen. Blosse Gebäudebestandteile dürfen nicht willkürlich zu Besonderen Gebäuden erklärt werden; hierfür ist eine äussere Abgrenzbarkeit…
- VGer ZH VB.2020.00667Für die Abgrenzung öffentlicher und privater Wege nach § 265 PBG ist die Zweckbestimmung der Anlage zentral: Ein Weg, der mehrere Grundstücke erschliesst und einem unbestimmten Benutzerkreis offensteht, gilt als öffentlich. Allein das Eigentum mehrerer Personen und das Dienen mehrerer Grundstücke macht einen Weg aber noch nicht…
- VGer ZH VB.2020.00173Ein privatrechtlich begründeter Zufahrtsweg mit Fuss- und Fahrwegrecht im Grundbuch ist kein öffentlicher Weg im Sinne von § 265 Abs. 1 PBG, weshalb kein Strassenabstand von 3,5 m zu diesem Weg einzuhalten ist.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0059/2020Ein Bauvorhaben (Umbau und Aufstockung Wohnhaus), dem die notwendige Ausnützungsreserve fehlt, weil nicht alle zur Übertragung in Betracht fallenden Flächen des Nachbargrundstücks angerechnet werden dürfen, ist rechtswidrig; die Baubewilligung ist aufzuheben.
- BRG ZH BRK: 2019-35Ein amtliches Quartierplanverfahren darf nicht eingeleitet werden, wenn es nicht dem statutarischen Zweck der Herstellung der Baureife im Perimeter dient, sondern in erster Linie der Landbeschaffung für öffentliche Anlagen (Bushof als Groberschliessungsanlage) und der allgemeinen städtebaulichen Erneuerung. Ein Quartierplan, der…
- VGer ZH VB.2018.00554Quartiererhaltungszonen sind keine Schutzobjekte nach § 238 Abs. 2 PBG; ihr Zweck der Siedlungsqualitätserhaltung schliesst weder hohe architektonische Ansprüche noch Verdichtungseffekte aus.
- VGer ZH VB.2017.00334Ein Zufahrtsweg, der die Mindestbreite der Zugangsnormalien nicht vollständig erfüllt, kann dennoch für zusätzliche Wohneinheiten ausreichen, wenn wichtige Gründe vorliegen und Verkehrssicherheitsaspekten Rechnung getragen wird.
- VGer ZH VB.2017.00402Pflichtabstellplätze sind in erster Linie real zu erfüllen; die Leistung einer Ersatzabgabe setzt voraus, dass weder Eigenabstellplätze noch eine Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage möglich sind. Die Möglichkeit, Pflichtabstellplätze auf einem nahegelegenen Drittgrundstück nachzuweisen, muss vor einer Ersatzabgabefestsetzung…
- VGer ZH VB.2016.00131Das Vorentscheidsverfahren nach § 323 PBG ist auf die darin gestellten Fragen beschränkt; eine Überprüfung weiterer Aspekte durch das Baurekursgericht stellt eine unzulässige Ausdehnung des Prozessgegenstands dar.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.