Entscheide zu § 230 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2024.00071Das Hammerschlagsrecht nach § 229 PBG erlaubt die vorübergehende Benutzung eines Nachbargrundstücks für die Erstellung einer Stützmauer, wenn die Notwendigkeit ausgewiesen ist und keine unzumutbare Eigentumsbeeinträchtigung entsteht; vor dem Gesuch an die Baubehörde ist eine schriftliche Mitteilung an den Betroffenen erforderlich.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0021/2021Die Abweisung eines Gesuchs um Erteilung des Hammerschlagsrechts und die damit verbundene Gebühr sind teilweise gutzuheissen; die Gebühr ist gemäss § 229 f. PBG auf das gesetzlich zulässige Mass zu kürzen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.