Bestimmung · 2 Entscheide

§ 23 VRG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 23 VRG

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  1. VGer ZH VB.2024.0057106.03.2025 · AbgewiesenIm Verwaltungsgerichtsverfahren können keine neuen Bauhinderungsgründe geltend gemacht werden, die nicht bereits im Rekursverfahren vorgebracht wurden; nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist eine Erweiterung der Beschwerdebegründung grundsätzlich unzulässig.
  2. VGer ZH VB.2018.0034809.05.2019 · GutgeheissenEine von einem juristischen Laien verfasste Rekursschrift, die sich ausdrücklich gegen eine Einzonung wendet, genügt den formellen Anforderungen; eine Sistierung des Einzonungsverfahrens ist nicht nötig, weil Landumlegung und Nutzungsplanung voneinander unabhängig sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.