Entscheide zu § 23 QPV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BRG ZH BRGE II Nrn. 0073-0078/2025Die Anfechtung eines Quartierplans wegen fehlender Quartierplanbedürftigkeit ist nach Einleitung des Verfahrens unzulässig. Die Kosten- und Entschädigungsverteilung muss dem Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzip entsprechen, wobei der Erschliessungsgrad massgebend ist.
- BRG ZH BRGE III Nrn. 0073-0074/2018Die Einleitung eines Quartierplanverfahrens ist unzulässig, wenn das Verfahren primär der Realisierung einer Groberschliessungsanlage (Bushof) dient und die Interessen der betroffenen privaten Grundeigentümer nicht angemessen berücksichtigt werden. Ein Quartierplan darf nicht zur Sicherung von Land für öffentliche Anlagen ohne…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.