Bestimmung · 3 Entscheide

§ 23 Abs. 2 VRG

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Entscheide zu § 23 Abs. 2 VRG

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  1. VGer ZH VB.2024.0042806.11.2024 · AbgewiesenErhebt ein vollmachtslos handelnder Dritter Rekurs gegen den Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und wird die einverlangte Vollmacht nicht fristgerecht nachgereicht, ist auf den Rekurs mangels Nachweises des Vertretungsverhältnisses zu Recht nicht eingetreten worden. Eine behördliche Fehlauskunft begründet nur dann…
  2. VGer ZH VB.2023.0061708.02.2024 · AbgewiesenEntspricht eine Rekursschrift den Anforderungen der Schriftlichkeit nicht, muss der Rekurrent innert der nach § 23 Abs. 2 VRG angesetzten, nicht erstreckbaren Nachfrist den Mangel beheben; unterlässt er dies, ist auf den Rekurs nicht einzutreten. Die Zustellfiktion nach Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO tritt auch dann ein, wenn der Empfänger…
  3. BRG ZH BRGE IV Nr. 0253/202314.12.2023 · NichteintretenEin Rekurs, der nur unter der Bedingung maximaler Kostenfolge erhoben wird, ist als bedingter Rekurs unzulaessig; auf dergestalt bedingte Rechtsmittel ist nicht einzutreten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.