Bestimmung · 1 Entscheid

§ 22a WRFG

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Entscheide zu § 22a WRFG

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  1. AppGer BS VD.2023.13606.01.2025 · Teilweise gutgeheissenDie Übergangsbestimmung von § 22a Abs. 1 nWRFG ist verfassungskonform so auszulegen, dass ein Baugesuch, das im erstinstanzlichen Verfahren nach altem Recht geprüft werden durfte, auch im Rekursverfahren nach den zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung geltenden Vorschriften zu beurteilen ist. Die gegenteilige Auslegung der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.