Bestimmung · 2 Entscheide

§ 22a Abs. 1 nWRFG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
100 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 22a Abs. 1 nWRFG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. AppGer BS VD.2024.15506.10.2025 · Teilweise gutgeheissenDie Übergangsbestimmung von § 22a Abs. 1 Satz 2 nWRFG, wonach auf erstinstanzlich noch nach altem Wohnraumförderungsrecht beurteilte Baugesuche im Rechtsmittelverfahren das neue Recht anzuwenden ist, lässt sich nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Verhältnismässigkeitsprinzip, dem Willkürverbot sowie dem Vertrauensschutz…
  2. AppGer BS VD.2024.16406.10.2025 · GutgeheissenDie Übergangsbestimmung von § 22a Abs. 1 Satz 2 nWRFG, wonach auf erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren noch altes Wohnschutzförderrecht angewandt wurde, das Rechtsmittelverfahren jedoch neuem Recht unterstehen soll, ist verfassungskonform so auszulegen, dass auch das Rechtsmittelverfahren dem bisherigen Recht untersteht, da die…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.